Behandlungskosten und Abrechnung:
Die Heilpraktiker-Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden in der Regel nach jeder Behandlung bar bezahlt.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die privaten Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten Ihnen dann die Behandlungskosten, je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungsvertrag jedoch besteht immer zwischen der Naturheilpraxis Amberg und Patient. Das bedeutet: unabhängig davon ob ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.
Die Preise:
Die Behandlung dauert in der Regel 1 bis 1,5 Std.
Der Preis für 1 bzw. 1,5 Stunden beträgt somit 90 € / 135 €
In die anrechenbare Behandlungszeit fließen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten in der Praxis.
(Desinfektionszeiten, Dokumentationszeiten, Erstellen von Therapieplänen, Rechnungen etc.)


